Betriebliche Altersvorsorge

Win-win-Situation für Arbeitgeber und -nehmer
Stefan Koller Portrait
"Unternehmen sparen Lohnnebenkosten, erzielen positive Bilanzeffekte und stärken ihre Position am Arbeitsmarkt als moderne, sozialorientierte Arbeitgeber. Mitarbeiter profitieren von durchschnittlich 30% bis 60% mehr Netto-Pension im Vergleich zu privaten Sparformen."
Mag. Stefan Koller, Geschäftsführer

Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge

Keine Lohnnebenkosten

Keine Sozialversicherungsbeiträge

Keine Lohn-/Einkommenssteuer in der Aktivzeit

Mit PERICON zur Win-Win-Situation für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) gilt neben der gesetzlich-staatlichen Versorgung und privater Vorsorge als sog. „2. Säule“, die ihre Vorteile aus erheblichen Ersparniseffekten erzielt.

Unternehmen sparen Lohnnebenkosten, erzielen positive Bilanzeffekte und stärken ihre Position am Arbeitsmarkt als moderne, sozialorientierte Arbeitgeber.

Mitarbeiter sparen Abgaben und erzielen Steuervorteile – dadurch profitieren sie von durchschnittlich 30%-60% mehr Pension im Vergleich zur privaten Vorsorge – eine ideale Ergänzung für jedes Vorsorge-Portfolio.

Die Problemstellung

Eine Gehaltserhöhung führt stets zu einer Abgabenbelastung – Lohnnebenkosten, Sozialversicherung auf Dienstgeber- & Dienstnehmerseite sowie die Lohn-/Einkommenssteuer führen dazu, dass bei den meisten Einkommenshöhen weniger als 50% der Bruttoerhöhung beim Empfänger ankommen; geht man vom Firmenaufwand aus, so sind es sind es meist weniger als 40%. Diese Belastung des Aktiveinkommens führt dazu, dass nur ein geringer Teil der Vergütung tatsächlich vom Arbeitnehmer im Rahmen einer privaten Vorsorge angespart werden kann.

Die Lösung - Betriebliche Altersvorsorge

Wird anstelle einer Gehaltserhöhung eine Vorsorgeleistung zugesagt/gewährt, so stellt dies im Rahmen der sogenannten „Indirekten Versicherungsmodelle“ keinen Zufluss dar (Ausnahme: §3/1/15 EStG Zukunftssicherung als begünstigte Sonderlösung). Beiträge hierfür unterliegen also keinen Lohnnebenkosten, keinen Sozialversicherungsbeiträgen und keiner Einkommenssteuer. Sie können sozusagen „brutto für netto“ in die Vorsorge gebracht werden. Erst bei Bezug der Leistungen (bspw. bei Pensionsantritt) sind diese abgabenpflichtig (Zufluss-Prinzip). Da im Ruhestand keine nennenswerten Sozialversicherungsanteile mehr anfallen und bei einem Großteil der Pensionsbezieher die Steuerprogression deutlich geringer ist, als in der Erwerbszeit, entsteht in Summe eine beachtliche Ersparnis. Durchschnittlich 30% bis 60% mehr Pension (netto) bei gleichem Aufwand für das Unternehmen – das kann Betriebliche Vorsorge für Sie erzielen.