KOMPETENZ VERBINDET - Betriebliche Vorsorge "all-inclusive"
PERICON und AKTUAR gründen BVNet - ein Expertennetzwerk für Betriebliche Vorsorge
Bitte um etwas Geduld.
Ihre Berechnung wird durchgeführt.
Wir alle tun das oder sollten es tun.
Wir alle kommen heim oder sollten heim kommen.
Für eine kurze Rast, je länger desto besser um Ruhe aufzunehmen und zu geben.
Charles Dickens
Zum Ende des Jahres möchten wir uns bei Ihnen, unseren Kunden, Geschäfts- und Netzwerkpartnern aufrichtig für die gute Zusammenarbeit, das entgegengebrachte Vertrauen und Ihre Wertschätzung bedanken.
Im Namen des gesamten PERICON-Teams möchte ich Ihnen und Ihrer Familie von ganzem Herzen ein ruhiges und besinnliches Weihnachtsfest und alles Gute für 2021 wünschen.
Frohe Weihnachten und bitte bleiben Sie gesund!
Mag. Stefan Koller
PS: Wir haben Betriebsurlaub und sind ab dem 07. Januar gerne wieder für Sie da!
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Wir freuen uns, Sie noch auf ein exklusives Immobilieninvestment hinweisen zu dürfen, das nun auch noch mit wenigen Restanteilen Anfang 2021 für Investoren verfügbar sein wird:
Modernes Wohnen in Grazer Top-Lage
Klassisches Bauherrenmodell – förder- und steueroptimiert investieren – letzte Chance auf eine Beteiligung!
Im Rahmen einer Assanierung sollen 50-60 modern ausgestattete Wohnungen und Tiefgaragenstellplätze (aus Basis der aktuellen Planungsstudien) in Graz Leonhard entstehen.
Für weitere Informationen zu unseren Exklusiv-Projekten kontaktieren Sie uns einfach über Chat/Mail/Telefon.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr PERICON Team
Betriebliche Vorsorge wird grundsätzlich als sehr konservative Form der Altersvorsorge gesehen und umgesetzt. Sicherheit und Garantien standen in den letzten Jahren stets im Vordergrund.
Die Rückdeckung von Pensionsversprechen kann unterschiedlich erfolgen:
Am meisten verbreitet und auch aus aktueller Sicht noch meist empfohlen ist die Rückdeckung über eine klassische Versicherungslösung (Deckungsstock) – eine betriebliche Renten- oder Pensionsrückdeckungsversicherung.
Die Vorteile im aus Veranlagungssicht in Kurzform:
Zu berücksichtigen ist bei der Wahl der Veranlagung aber stets das Mindestdeckungserfordernis gem. §14 Abs. 7 EStG, wonach zumindest 50% der steuerlichen Rückstellung des vorangegangenen Bilanzjahres in Wertpapieren oder dem Deckungsstock vorhanden sein. Wertpapiere müssen den Vorgaben des §14 Abs. 7 Z4 EStG entsprechen.
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